Coronaschutzverordnung des Landes NRW liegt jetzt vor
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) liegt jetzt vor.
Enthalten sind Reglungen für
- Reiserückkehrer
- Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten
- Bibliotheken, Hochschulbibliotheken
- Handel
- Sonntagsöffnung
- Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe
- Beherbergung, Tourismus
- Gastronomie
- Einkaufszentren
- Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
- Zusammenkünfte, Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum
- Berufsausübung, Arbeitgeberverantwortung
- Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörden
- Durchsetzung der Gebote und Verbote
- Straftaten
- Ordnungswidrigkeiten
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Regelungen im Detail findest Du in der beigefügten pdf-Datei
2020-04-16_neufassung_coronaschvo_ab_20.04.2020
Quelle: https://www.land.nrw